Der SEB setzt sich aus den gewählten Elternbeiräten der einzelnen Klassen zusammen und übt, in Kooperation mit der Schulkonferenz, die Elternmitbestimmung an der Schule aus.
Wir Elternvertreter verstehen uns als ein großes Team, das als Vertretung und Sprachrohr der Schüler und Eltern in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrkräften die Interessen vertritt. Die Aufgaben des Schulelternbeirats sind im Hessischen Schulgesetz in den §§ 110 bis 112 beschrieben.
Das Mitbestimmungsrecht des SEB umfasst
das Zustimmungsrecht (z.B. bei einigen Entscheidungen der Schulkonferenz)
Anhörungsrecht (z.B. bei Maßnahmen der Schulleitung, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind)
Vorschlagsrecht (in allen Bereichen mit Zustimmungs- und Anhörungsrecht besteht auch ein Vorschlagsrecht)
Informationsrecht (die Schulleitung berichtet über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens)